Auslandsstarts

Gem. Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrers vom 30. April 2019
müssen ausländischen Fahrer, die an deutschen Straßenrennsportveranstaltungen (gemäß WB Straße) in der Kategorie Männer teilnehmen wollen, in der höchsten Leistungsklasse (Elite-Amateur) starten müssen.

Die Abkommen zum kleinen Grenzverkehr finden sowohl für deutsche Rennen als auch für Rennen im angrenzenden Ausland keinen Anwendungen mehr.

Eine Erläuterung über die Teilnahme an grenzüberschreitenden Wettbewerben des Radsportverbands Rheinland-Pfalz findet ihr hier:

190514InfoAuslandstart

Bei evtl. Auslandsstart bitte Auslandsstartgenehmigung über Herbert Henschel beantragen (für Luxembourg 2019 nicht erforderlich – wohl aber für Belgien, Niederlande etc.)