Lizenzen 2019

Ab 01.01.2019 tritt die Lizenzklassenreform in Kraft. Hierzu geben wir folgende Informationen bekannt.

Die Leistungsklassen A,B,C werden abgeschafft und durch die Leistungsklassen Amateure und Elite-Amateure ersetzt.
– Der Auf- und Abstieg erfolgt auf Basis der Ranglistenplatzierung (jetzige Rose Rangliste Männer).
– Alle Sportler, die sich unter den ersten 500 der Rangliste* befinden, sind in der Elite Amateurklasse, alle anderen Sportler sind in der Amateurklasse.
– Alle Sportler, die im Besitz einer deutsche Lizenz sind, bekommen Ranglistenpunkte.
– Die Vergabe von Punkten für die Rennen wird hierfür überarbeitet
– der Auf- und Abstieg erfolgt an den Stichtagen 20. Mai und 31. Juli eines jeden Jahres.
– Die bei einem Radrennen erreichten Ranglistenpunkte gelten immer bis zum 31.12. eines Jahres
– Die Einteilung in die Elite-Amateurklasse ab dem 01.01.2019 wird wie folgt vorgenommen:
1. Alle Sportler, die sich 2018 aufgrund der notwendigen Platzierungen bzw. einen Sieg für die A oder B Klasse qualifiziert haben (d.h. die 2019 in der A oder B Klasse wären)
2. Alle Sportler, die sich am Stichtag 15.10.2018 unter den ersten 500 der Rangliste Männer Elite* befinden
3. Alle Sportler, mit einer Masterlizenz (Master 2 und 3), die sich am Stichtag 15.10.2018 unter den ersten 30 der Master Rangliste* befinden
4. Alle Junioren (2. Jahrgang), die sich Stichtag 15.10.2018 unter den ersten 50 der Junioren-Rangliste* befinden
*es wird immer eine unbereinigte Rangliste zu Grunde gelegt
– Männer Elite: Rangliste alle Amateure und Sportler eines UCI WT, PKT oder KT Teams
– Junioren: Rangliste des Jahrgangs 1 und 2
– Master: Rangliste inkl. Master 4 Sportler (Master 4 Sportler können nicht mehr zur Elite
Amateur- Klasse zählen)
– Ab dem 20.Mai wird die Einteilung nur noch auf Basis der Rangliste Männer Elite vorgenommen (Fahrer mit einer Masterlizenz bekommen für den Start bei einem Männer Eliterennen Ranglistenpunkte für die Männer Elite Rangliste, bei Teilnahme an Masterrennen bekommen sie weiterhin Punkte für die Masterrangliste
– Die Rennen werden entsprechend der Lizenzklassenmatrix ausgetragen: 20180828_lizenzklassen_matrix

– Es finden keine gemeinsame Rennen der Elite-Amateurklasse und Amateurklasse statt, Ausnahme sind Rennen der Radbundesliga Männer.

 

Hier nochmal eine Klarstellung des BDR vom 11.12.2018:

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Dezember 2018
Lizenzklassen 2019 im Amateur-Straßenbereich

Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die Benennung der neuen Lizenzklassen im Amateur-Straßenbereich (ehemals A/B/C-Klasse) eingehen.

Die Kategorie der Sportler ist unverändert geblieben: U23 / Elite / Master.
Sportler zwischen 40 und 59 Jahre können bei der Antragsstellung diese Kategorie wählen. Eine Änderung der Kategorie ist erst mit dem nächsten Lizenzjahr möglich.

Die (Leistungs)Klasse unterliegt nach wie vor einer Auf- und Abstiegsregelung (s. Amtliche vom …) . Diese zwei Klassen heißen (unabhängig von der o.g. Kategorie) „Elite Amateur“ oder „Amateur“. Die Klasse ist für den Lizenzantrag vorgegeben und nicht wählbar!

D.h. je nach gewählter Kategorie und Einstufung in die Leistungsklasse können sich folgende Kombinationen ergeben:
U23 / Elite Amateur
U23 / Amateur
Elite / Elite Amateur
Elite / Amateur
Master / Elite Amateur
Master / Amateur

Für die Teilnahme an Leistungsklassen-Rennen sind nach wie vor die Klassen (Bezeichnung nach dem „ / “) ausschlaggebend!
Das heißt z.B., dass ein Master / Elite Amateur kein Elite-Fahrer ist und nicht an Deutschen Meisterschaften der Elite und nicht an Rennen des int. Kalenders teilnahmen darf. Ein Elite / Amateur, der bereits 40 Jahre und älter ist, darf nicht an Master-Rennen teilnehmen. Diese Regelung ist aber gegenüber den Vorjahren unverändert!!

Die Kategorie- / Klassenbezeichnung ist auf dem Lizenzantrag und der Lizenz wie oben beschrieben aufgedruckt.

Hier Muster einer Lizenz:  181211_lizenzklassen