Auslandsstarts

Bekanntmachung von German Cycling*
Frankfurt, 15. Januar 2026
Beantragung von Auslandsstartgenehmigung 2026 (nat / int)

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Cyclo Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle- und Trial Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.
Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn-, Straße- und Bundesligamannschaften bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die Geschäftsstelle des German Cycling beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Also – bei evtl. Auslandsstart bitte Auslandsstartgenehmigung über Herbert Henschel beantragen (für Luxembourg nicht erforderlich – wohl aber für Belgien, Niederlande etc.)