Lizenzen

Das Beantragen German Cycling-Jahreslizenzen und Tageslizenzen ist über die Lizenz-Verwaltungsseite (lizenzen.rad-net.de) von rad-net möglich.

Die Lizenz-Wiederholungsanträge für 2026 für Wettkampf- und Breitensport, sowie für Erst-Lizenzanträge 2026 stehen auf der Online-Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) zur Verfügung.

Erst-Lizenzanträge gelten für Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine GC-Lizenz gelöst haben

Für alle Lizenznehmer aus 2024 und 2025 wird der Lizenz-Wiederholungsantrag 2026 mit den Daten von 2024 bzw. 2025 hinterlegt.

Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, MÜSSEN im Wiederholungs-Antrag 2026 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Die Lizenzanträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen (das System zeigt an, wenn ein neues Foto benötigt wird).

Antragssteller, von denen eine gültige Unterschrift vorliegt können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag nur über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich mit seinen persönlichen Zugangsdaten im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.

Antragsteller, die die möglichen Passagens mit dem Hinweis „Vorstehender Satz kann vom Antragsteller gestrichen werden“ streichen lassen möchten, informieren die GC-Lizenzstelle hierüber. Der Antrag wird dann als PDF-Datei zugeschickt und muss im Original mit Originalunterschriften eingereicht werden.

Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag in Papierform einreichen.

Dazu gehören:
• Erstanträge,
• Wiederholungs-/Neuanträge von Antragsstellern, die in 2025 keine Lizenz gelöst haben,
• Wiederholungs-/Neuanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).

Für jede Erst-Lizenz-Beantragung sind aus rechtlichen Gründen die Originalunterschriften auf beiden Seiten des Lizenzantrags notwendig (Lizenzantrag und Schiedsvereinbarung). Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als PDF-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!