Liebe Vereinsmitglieder!
Gem. Satzung ist eine Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung
notwendig. Leider haben wir diese Personenzahl bei der Versammlung am 19. Oktober 2026 nicht ganz
erreicht und waren damit beschlussunfähig. Wir müssen nun eine zweite Versammlung durchführen.
Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Hiermit laden wir euch, aufgrund der Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung vom
19. Oktober 2026 gemäß Satzung § 9 Absatz 4, zur zweiten Mitgliederversammlung 2026 ein.
Die Versammlung findet am Montag, den 09. November 2026 statt. Tagungsort: Haus der Vereine,
Kasernenstr. 37, 54516 Wittlich – Beginn: 18:30 Uhr.
Einladung mit Tagesordnung sowie Änderungsvorschlag zur Satzung ist beigefügt.
