Zweite Mitgliederversammlung am 09.11.26
Liebe Vereinsmitglieder! Gem. Satzung ist eine Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung notwendig. Leider haben wir diese Personenzahl bei der Versammlung am 19. Oktober 2026 nicht ganz erreicht und waren damit beschlussunfähig. Wir müssen nun eine zweite Versammlung durchführen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. […]
